Energie-News

Die Energiebranche befindet sich im größten Umbruch seit Jahrzehnten – steigende Strompreise, neue Förderprogramme, strengere Klimavorgaben und technische Innovationen verändern aktuell den gesamten Markt. In unseren Energie-News erhalten Sie kompakte Updates zu Energiekosten, Strompreis-Prognosen, staatlichen Förderungen, Wärmewende, Gebäudeeffizienz und erneuerbaren Energien, damit Sie jederzeit bestens informiert bleiben. Ob private Haushalte, Unternehmen oder Immobilienbesitzer – hier erfahren Sie, welche Entwicklungen jetzt wichtig sind und wie sie Ihre Energieplanung konkret beeinflussen.

Gebäudeenergiegesetzes Gebäudemodernisierungsgesetz GEG GMG

GMG 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz
 

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) in wesentlichen Teilen ablösen. Das GMG verfolgt einen anderen Ansatz als das bisherige „Heizungsgesetz“: Ein bestimmter Anteil erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung ist für neue Anlagen zukünftig nicht mehr Pflicht. Das GMG soll hingegen deutlich technologische Wahlfreiheit hinsichtlich der verwendeten Heizungsanlage eröffnen und auch über 2029 hinaus den Einbau konventioneller Heizungsanlagen ermöglichen. Aktuell liegt ein Eckpunktepapier (Stand Februar 2026) vor; Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

 

02.04.2026

Ladeinfrastruktur

Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge

Die Überarbeitung der Richtlinien ist abgeschlossen. Ab sofort können wieder Förderanträge aus dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) zu den Programmbereichen Emissionsarme Mobilität und Klimaschutztechnik Nordrhein-Westfalen gestellt werden.

 

17.02.2026

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Modul 1

Gefördert werden Investitionen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen dauerhaft und messbar reduzieren. Ziel ist es, klimafreundliche Technologien schneller in die industrielle Praxis zu überführen und die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen zu stärken. Die Antragstellung erfolgt zweistufig über das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).

Investitionsvorhaben (AGVO): Förderung bis zu 30 Millionen Euro

(09.01.2026)

KfW Energiestandard 55

Klimafreundlicher Neubau Standard 55

Der KfW-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (Produkte 297/298/299) ermöglicht Neubauten und Erstkäufe von Nichtwohngebäude und Wohngebäude mit hoher Energieeffizienz — seit dem 16. Dezember 2025 auch wieder mit dem Standard Effizienzhaus 55 (EH 55), also Gebäuden mit nur 55 % des Energiebedarfs eines Standardhauses.

Gefördert werden Wohngebäude (sowohl zur Selbstnutzung als auch als Investment) – Bauherren oder Käufer erhalten zinsverbilligte Kredite bis zu 100.000 € je Wohneinheit und Nichtwohngebäude bis zu 5 Mio. €, sofern das Gebäude die Effizienzvorgaben erfüllt und ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt wird. 

Ziel des Programms ist es, klimafreundlichen, energieeffizienten Neubau zu fördern, neue Wohnräume zu schaffen und gleichzeitig CO₂-Emissionen im Gebäudesektor zu senken — ein starker Anreiz für nachhaltiges Bauen und langfristige Energieeinsparung.

 

(01.12.2025)

Industriestrompreis

Industriestrompreis

Der Industriestrompreis soll energieintensive Unternehmen wie Stahl-, Chemie- und Grundstoffbetriebe mit einem auf fünf Cent pro Kilowattstunde gedeckelten Strompreis entlasten und damit Wettbewerbsfähigkeit, Produktion und Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Für private Haushalte ändert sich nichts, da die staatliche Stromsubvention ausschließlich der Industrie zugutekommt und keinen direkten Einfluss auf Verbraucherpreise hat. Die Förderung umfasst etwa die Hälfte des Stromverbrauchs, ist degressiv ausgestaltet und an Investitionen in klimafreundliche Technologien gebunden, wobei Details noch mit der EU abgestimmt werden müssen.

25.11.2025)

EnWG-Novelle

EnWG-Novelle im Bundestag beschlossen

Die EnWG-Novelle (Energiewirtschaftsgesetz) schafft den Rahmen für eine gemeinsame Regulierung sowie ein einheitliches Netzentgelt für Wasserstoff und Gas und erweitert gleichzeitig die Landstromregelungen auf alle Schiffstypen.

Durch gelockerte Unbundling-Vorgaben können von Dritten betriebene Speicher künftig auch am Strommarkt teilnehmen, während neue Regeln die Offshore-Wind-Anbindung beschleunigen und die Entschädigungsgrenze für fehlende Leitungen auf 0,25 ct/kWh festlegen.

Zudem wird die Pflicht zu dynamischen Stromtarifen ab 2025 gestaffelt eingeführt und Netzentgelte für Elektrolyseure bundesweit gewälzt, um Belastungen gerechter zu verteilen. 

Für Ladeinfrastruktur und Fernwärmetrassen gelten neue Genehmigungs- und Zuständigkeitsregeln, die den Ausbau der Energie- und Wärmewende effizienter gestalten sollen.

(24.11.2025)

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